Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Second Act und insbesondere für die kostenpflichtige Veröffentlichung von Fundstellen durch Arbeitgeber und Unternehmen.

Second Act ist ein Angebot von:

Talentfactum

Chr. Reinhold

Ingolstädter Str. 34

60316 Frankfurt am Main

Deutschland

E-Mail: info@talentfactum.com

Second Act richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Buchung als Verbraucher ist nicht vorgesehen.

2. Gegenstand des Angebots

Second Act ist eine kuratierte Plattform für besondere Arbeitsplätze und Fundstellen.

Arbeitgeber können über Second Act Fundstellen zur Veröffentlichung einreichen. Eine Fundstelle wird nach Zahlung und anschließender Prüfung durch Second Act veröffentlicht, sofern sie den inhaltlichen und konzeptionellen Anforderungen der Plattform entspricht.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht allein aufgrund der Zahlung.

3. Erstellung und Einreichung einer Fundstelle

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Angaben vollständig, richtig und aktuell sind.

Insbesondere müssen Angaben zu Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitsbedingungen, Bewerbungsverfahren und sonstigen wesentlichen Informationen zutreffend sein.

Der Arbeitgeber darf keine Inhalte übermitteln, deren Veröffentlichung gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt.

4. Prüfung und Freigabe

Second Act prüft eingereichte Fundstellen vor ihrer Veröffentlichung.

Second Act kann:

  • eine Fundstelle freigeben und veröffentlichen,
  • Änderungen oder Ergänzungen verlangen,
  • eine Fundstelle zur Überarbeitung an den Arbeitgeber zurückgeben oder
  • die Veröffentlichung ablehnen.

Die Prüfung dient insbesondere der Einhaltung des Konzepts und der Qualitätsanforderungen von Second Act.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Wird eine bereits bezahlte Fundstelle endgültig abgelehnt, wird das hierfür gezahlte Entgelt vollständig über den ursprünglichen Zahlungsweg zurückerstattet.

5. Vertragsabschluss und Zahlung

Der Vertrag über die Veröffentlichung einer Fundstelle kommt zustande, wenn der Arbeitgeber den vorgesehenen Bestell- bzw. Zahlungsvorgang abschließt und die Zahlung erfolgreich bestätigt wurde.

Der aktuelle Preis für eine Fundstelle beträgt:

89 € pro Monat

Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Monate.

Für die ersten acht Wochen werden 178 € berechnet.

Eine Verlängerung kann für jeweils weitere acht Wochen zum Preis von 89 € erfolgen, sofern eine Verlängerung angeboten bzw. vom Arbeitgeber gebucht wird.

Alle Preise verstehen sich entsprechend der auf der Website ausgewiesenen steuerlichen Behandlung.

6. Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

Die Zahlung gilt erst als erfolgreich abgeschlossen, wenn die entsprechende Zahlungsbestätigung vorliegt.

Die Veröffentlichung erfolgt nicht automatisch nach erfolgreicher Zahlung, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch Second Act.

7. Rabatt- und Aktionscodes

Second Act kann zeitlich oder personell begrenzte Rabatt- und Aktionscodes anbieten.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Rabattcodes nicht übertragbar und können nicht nachträglich auf bereits abgeschlossene Zahlungen angerechnet werden.

Ein Rabattcode kann nur im dafür vorgesehenen Zahlungsprozess eingelöst werden.

Second Act kann die Bedingungen einzelner Rabattaktionen festlegen und die Gültigkeit eines Codes zeitlich begrenzen.

8. Laufzeit und Verlängerung

Die Veröffentlichung einer Fundstelle erfolgt zunächst für die gebuchte Laufzeit von acht Wochen.

Eine Verlängerung kann jeweils um weitere acht Wochen erfolgen.

Nach Ablauf der gebuchten Laufzeit wird die Fundstelle nicht mehr als aktive Fundstelle auf Second Act angezeigt.

9. Inhalte und Rechte Dritter

Der Arbeitgeber gewährleistet, dass er zur Nutzung und Veröffentlichung sämtlicher von ihm bereitgestellter Inhalte berechtigt ist.

Dies gilt insbesondere für:

  • Texte,
  • Bilder,
  • Logos,
  • Marken,
  • Unternehmensinformationen und
  • sonstige bereitgestellte Materialien.

Der Arbeitgeber stellt Talentfactum von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder unberechtigten Veröffentlichung der vom Arbeitgeber bereitgestellten Inhalte entstehen, soweit der Arbeitgeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

10. Verantwortlichkeit für Fundstellen

Die veröffentlichten Informationen über Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Vergütung, Arbeitsbedingungen und Bewerbungsverfahren stammen grundsätzlich vom jeweiligen Arbeitgeber.

Der jeweilige Arbeitgeber ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Angaben verantwortlich.

Second Act übernimmt keine Verantwortung für die tatsächlichen Arbeitsbedingungen oder das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Bewerber.

11. Änderungen und Entfernung von Fundstellen

Second Act kann eine veröffentlichte Fundstelle vorübergehend oder dauerhaft entfernen, wenn:

  • gesetzliche Vorgaben verletzt werden,
  • Rechte Dritter verletzt werden,
  • die Angaben nachweislich falsch oder irreführend sind,
  • die Fundstelle nicht mehr den Anforderungen von Second Act entspricht oder
  • andere wichtige Gründe eine Entfernung erforderlich machen.

Bei einer Entfernung aufgrund eines vom Arbeitgeber zu vertretenden Verstoßes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

12. Verfügbarkeit der Plattform

Talentfactum bemüht sich um eine möglichst zuverlässige Verfügbarkeit von Second Act.

Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

Insbesondere können Wartungsarbeiten, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen bei Drittanbietern zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

13. Haftung

Talentfactum haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Talentfactum nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von Second Act.

15. Änderungen dieser AGB

Talentfactum kann diese AGB ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und die Änderung für den Arbeitgeber zumutbar ist.

Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB.

16. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten mit Unternehmern der Sitz von Talentfactum in Frankfurt am Main Gerichtsstand.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Stand: Oktober 2026